{"id":4577,"date":"2025-05-30T20:33:08","date_gmt":"2025-05-30T18:33:08","guid":{"rendered":"https:\/\/handshake.at\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2025-06-20T09:11:52","modified_gmt":"2025-06-20T07:11:52","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/handshake.at\/de\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4577\" class=\"elementor elementor-4577 elementor-4550\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3b3386d1 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"3b3386d1\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f9bf060 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f9bf060\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der handshake Handelsges.m.b.H. und handshake Consulting GmbH<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ce9eb11 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"ce9eb11\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-366df05 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"366df05\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0295681 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0295681\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"min-h-8 text-message relative flex w-full flex-col items-end gap-2 text-start break-words whitespace-normal [.text-message+&amp;]:mt-5\" dir=\"auto\" data-message-author-role=\"assistant\" data-message-id=\"322a34bc-ded9-421a-92ec-0deb8262da51\" data-message-model-slug=\"gpt-4o\">\n<div class=\"flex w-full flex-col gap-1 empty:hidden first:pt-[3px]\">\n<div class=\"markdown prose dark:prose-invert w-full break-words dark\">\n<h3 data-start=\"135\" data-end=\"199\"><span style=\"font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji';\">1. Geltung<\/span><\/h3>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"min-h-8 text-message relative flex w-full flex-col items-end gap-2 text-start break-words whitespace-normal [.text-message+&amp;]:mt-5\" dir=\"auto\" data-message-author-role=\"assistant\" data-message-id=\"e3e968d6-00d2-44cd-9f62-982b9f7163b0\" data-message-model-slug=\"gpt-4o\">\n<div class=\"flex w-full flex-col gap-1 empty:hidden first:pt-[3px]\">\n<div class=\"markdown prose dark:prose-invert w-full break-words dark\">\n<p class=\"p2\">1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten nur f\u00fcr Vertragsbeziehungen zwischen handshake Handelsges.m.b.H. sowie handshake Consulting GmbH(im weiteren zusammengefasst \u201ehandshake\u201c genannt) und Unternehmen. Auf Vertr\u00e4ge mit Privatpersonen finden sie keine Anwendung, da hier die gesetzlich verankerten Bedingungen anzuwenden sind.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.2 Soweit nicht ausdr\u00fccklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Diese nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchf\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam, ung\u00fcltig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, G\u00fcltigkeit oder Durchsetzbarkeit aller \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ung\u00fcltigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis m\u00f6glichst nahe kommende und nicht unwirksame, ung\u00fcltige oder undurchsetzbare Bestimmungen als vereinbart.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.4 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso m\u00fcssen alle das Vertrags-verh\u00e4ltnis betreffenden Erkl\u00e4rungen schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.5 \u00c4nderungen der AGB erlangen mit Beginn des Monats, der der schriftlichen Verst\u00e4ndigung des Vertragspartners als \u00fcbern\u00e4chster folgt, Rechtsg\u00fcltigkeit f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen des Vertragspartners zu handshake, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei handshake einlangt.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.6 handshake wird den Vertragspartner in der Verst\u00e4ndigung auf die Tatsache der \u00c4nderung der AGB und darauf aufmerksam machen, dass sein Still\u00ad\u00adschweigen nach Ablauf des Monats, der der Verst\u00e4ndigung gem\u00e4\u00df Absatz 1 als n\u00e4chster folgt, als Zustimmung zur \u00c4nderung gilt.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.7 Die Vertragspartner sind an allf\u00e4llige Angebote (insbesondere Bestellungen oder Auftr\u00e4ge) 30 Kalendertage gebunden. Ein Angebot gilt dann als angenommen, wenn dieses schriftlich best\u00e4tigt wurde.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">2. Lieferung und Leistungen<\/h3>\n<p class=\"p2\">2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt handshake seine Leistungen an seinem Gesch\u00e4ftssitz.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.3 Angek\u00fcndigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgesch\u00e4ft vereinbart worden ist, als blo\u00df ann\u00e4hernd gesch\u00e4tzt. Die vertraglich vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellt wurden.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.4 Aufbewahrungsma\u00dfnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gr\u00fcnden notwendig werden, die in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.5 Kann handshake wegen h\u00f6herer Gewalt oder anderer unvorhergesehenen Hindernissen in der Sph\u00e4re von handshake oder dessen Subunternehmern die Lieferung oder Leistung nicht erbringen, so wird handshake f\u00fcr die Dauer der Verhinderung von den Pflichten befreit. Daraus entstehen dem Vertragspartner keine Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.6 Sollte sich die Lieferung\/Leistung infolge Verschuldens von handshake verz\u00f6gern und auch nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist von mind. 40 Tagen erfolgen, so ist dieser unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.7 Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer auf Grund der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet, bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Stellt der Auftraggeber keine Unterlagen zur Verf\u00fcgung bzw. wird verabs\u00e4umt, die von handshake erstellte schriftliche Leistungsbeschreibung zu berichtigen, so gilt im Zweifelsfalle die Leistungsbeschreibung der handshake.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.8 handshake ist berechtigt, ihre Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung aus sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnden und in einem angemessenen Umfang zu ver\u00e4ndern. \u00c4nderungen des Leistungsumfanges werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, mittels E-Mail oder auf sonstige technische Weise mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese \u00c4nderungen G\u00fcltigkeit. Der jeweilige Tarif f\u00fcr den von handshake angebotenen Leistungsumfang ist aus dem jeweils g\u00fcltigen Tarifblatt bzw. der Vereinbarung ersichtlich.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">3. Preise und Zahlung<\/h3>\n<p class=\"p2\">3.1 Leistungsentgelte und Preise (vereinfachend gemeinsam \u201ePreise\u201c) von handshake ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung, sp\u00e4testens aber ab dem Tage der Bereitstellung der Leistungen durch handshake. Den Zeitpunkt der Bereitstellung bestimmt handshake und wird dem Auftraggeber formlos mitgeteilt. Die Betr\u00e4ge sind sofort ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen erfolgt die Verrechnung monatlich im voraus.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.2 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.3 Vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulungen und Erkl\u00e4rungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.4 Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.5 handshake ist berechtigt, die Preise mit zuk\u00fcnftiger Wirkung aus sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnden zu ver\u00e4ndern, insbesondere wenn sich auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen oder sonstiger entscheidender \u00c4nderungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschl\u00fcsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene f\u00fcr Materialien, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. ver\u00e4ndern. Diese Preis\u00e4nderungen werden dem Gesch\u00e4ftspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese \u00c4nderungen G\u00fcltigkeit. Dem Gesch\u00e4ftspartner steht bei Preis\u00e4nderungen, die 10 % \u00fcber einer blo\u00dfen Inflationsanpassung liegen, ein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht binnen Monatsfrist ab Verst\u00e4ndigung von der Preis\u00e4nderung zu.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen in der H\u00f6he von 15% j\u00e4hrlich verrechnet; hierdurch werden Anspr\u00fcche auf Ersatz nachgewiesener h\u00f6herer Zinsen nicht beeintr\u00e4chtigt. handshake ist weiters berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zur\u00fcckzubehalten oder nach Verstreichen einer mindestens vierw\u00f6chigen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Geleistete Anzahlungen verfallen in diesem Fall. Die Geltendmachung anderer Rechte, insbesondere eines Schadenersatzes, bleibt dadurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.7 Sofern handshake das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 10,- sowie f\u00fcr die Evidenzhaltung des Schuldverh\u00e4ltnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 5,- zu bezahlen.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.8 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassob\u00fcros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der \u00e4ltesten Schuld.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.9 Gegen Forderungen von handshake kann durch den Gesch\u00e4ftspartner nicht aufgerechnet werden, es sei denn die Forderung ist gerichtlich rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von handshake anerkannt.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.10 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtleistung, Garantie oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelung zur G\u00e4nze zur\u00fcckzubehalten. Der Auftraggeber kann jedoch bei gerechtfertigten Reklamationen einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrages zur\u00fcckbehalten.<\/p>\n<p class=\"p2\">3.11 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von handshake m\u00f6glich. lm Fall eines Stornos hat handshake das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogeb\u00fchr zu verrechnen.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">4. Eigentumsrecht<\/h3>\n<p class=\"p2\">4.1 Das Eigentum an Sachen (so auch Software, Handb\u00fccher, Datentr\u00e4ger oder Hardware) geht erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen von handshake gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4ftspartner, die im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Gegenst\u00e4nde stehen, auf Letztgenannten \u00fcber.<\/p>\n<p class=\"p2\">4.2 Das geistige Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte etc.) verbleibt ungeachtet anderslautender Bestimmungen stets bei handshake.<\/p>\n<p class=\"p2\">4.3 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p class=\"p2\">4.4 Soweit dem Gesch\u00e4ftspartner Rechte einger\u00e4umt werden, sind diese \u2013 soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders vereinbart \u2013 nicht \u00fcbertragbar und nicht ausschlie\u00dflich. Insbesondere ist der Gesch\u00e4ftspartner nicht berechtigt, das Produkt oder Teile desselben ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von handshake entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, ver\u00e4u\u00dfern oder in welcher technischen Form auch immer g\u00e4nzlich oder teilweise Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Der Objektcode von Programmen darf au\u00dferdem nicht disassembliert werden. Ebenso ist es untersagt, auf welche technische Art und Weise auch immer, denselben oder Teile davon bzw. die Programmlogik oder Teile derselben, zu rekonstruieren. Unterlizenzen k\u00f6nnen gleichfalls nicht einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">5. Kostenvoranschlag, Pr\u00e4sentationen<\/h3>\n<p class=\"p2\">5.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p class=\"p2\">5.2 Kostenvoranschl\u00e4ge sind entgeltlich. Ein f\u00fcr den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.<\/p>\n<p class=\"p2\">5.3 Die Einladung des Auftraggebers, eine Pr\u00e4sentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Pr\u00e4sentation begr\u00fcndet. Die H\u00f6he des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anl\u00e4sslich der Einladung die H\u00f6he des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so geb\u00fchrt ein angemessenes Entgelt. Durch die Abhaltung der Pr\u00e4sentation wird dieser Auftrag zugleich angenommen und erf\u00fcllt.<\/p>\n<p class=\"p2\">5.4 Sollten im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages Pl\u00e4ne, Entw\u00fcrfe oder \u00c4hnliches erarbeitet werden, so bleiben diese im Eigentum von handshake. Der (potentielle) Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu verwerten.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">6. Vertragsdauer, R\u00fccktritt, Beendigung<\/h3>\n<p class=\"p2\">6.1 Soweit es sich um Dauerschuldverh\u00e4ltnisse handelt und nichts anderes vereinbart wird, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Gesch\u00e4ftspartnern unter Einhaltung einer einmonatigen K\u00fcndigungsfrist schriftlich zum Ende eines jeden Quartals aufgek\u00fcndigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.2 Aus wichtigem Grunde kann der Vertrag von beiden Gesch\u00e4ftspartnern jederzeit aufgel\u00f6st werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn ein Gesch\u00e4ftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Setzung einer mindestens vierw\u00f6chigen Nachfrist nicht nachkommt oder die Leistungserbringung durch h\u00f6here Gewalt oder Einwirkungen Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden k\u00f6nnen, unm\u00f6glich wird.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.3 handshake ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen unter Aufrechterhaltung seiner Rechte aus dem Vertrag zur\u00fcckzuhalten, wenn der Gesch\u00e4ftspartner<br>a) Wartungen durch handshake nicht zul\u00e4\u00dft;<br>b) das Produkt mi\u00dfbr\u00e4uchlich verwendet oder St\u00f6rungen verursacht;<br>c) sonstige Handlungen setzt, die der Gesch\u00e4ftspolitik von handshake entgegenstehen.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.4 Bei Beendigung des Vertrages werden vom Gesch\u00e4ftspartner \u00fcbergebene Datenbest\u00e4nde (mit Ausnahme solcher zur Dokumentation und Nachvollziehung der Gesch\u00e4ftsbeziehung), insbe-sondere EDV-technisch vom Gesch\u00e4ftspartner ab-gelegte Inhalte, gel\u00f6scht. Von handshake lizenzierte Softwareteile bzw. Programme oder Programmpakete sind zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.5 handshake ist berechtigt, soweit der Verdacht eines Versto\u00dfes gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, die Einhaltung dieser Bestimmungen durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Der Gesch\u00e4ftspartner ist verpflichtet, dieser Person Zugang zu allen Betriebsr\u00e4umlichkeiten und EDV \u2013 Systemen zu verschaffen. Stellt sich der Verdacht als unbegr\u00fcndet heraus, tr\u00e4gt handshake die Kosten der \u00dcberpr\u00fcfung.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">7. Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p class=\"p2\">7.1 handshake stellt seine Leistungen nach dem jeweiligen wirtschaftlich sinnvollen Stand der Technik zur Verf\u00fcgung. handshake leistet Gew\u00e4hr, dass Leistungen die Funktionen und Leistungsmerkmale erf\u00fcllen, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Produktbeschreibung enthalten sind oder durch vertragliche Vereinbarung garantiert worden sind.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.2 Bei Lieferung einer Ware ist diese sofort nach der Ablieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verk\u00e4ufer bekannt zugeben. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, auf Grund von M\u00e4ngeln, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Gesch\u00e4ftspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum \u00dcbergabezeitpunkt vorhanden war.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.3 Im Falle von Leistungsst\u00f6rungen infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von handshake stammt und auch nicht von handshake \u00fcbergeben wurde, ist jede Verantwortung durch handshake ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.4 Von der Gew\u00e4hrleistung ausgenommen sind alle gebrauchten beweglichen Waren, Verschlei\u00dfteile und Zubeh\u00f6r (wie z.B. Datentr\u00e4ger, Typenr\u00e4der, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenst\u00e4nde in Verbindung mit Ger\u00e4ten und \/ oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Funktions- und Leistungsm\u00e4ngel der Vertragsgegenst\u00e4nde nur dann, wenn solche M\u00e4ngel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.5 \u00dcber die Bestimmungen 7.1 bis 7.4 hinausgehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.6 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistung.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.7 Ein Regressanspruch gem. \u00a7 933 b ABGB verj\u00e4hrt nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.8 Soweit ein Mangel auftritt, beh\u00e4lt sich handshake vor, den Gew\u00e4hrleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erf\u00fcllen, abgesehen von jenen F\u00e4llen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.9 Ist vom Auftragnehmer ein wesentlicher Mangel des Softwareprogramms zu behandeln, ist der Auftraggeber zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem, das Softwareprogramm, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten im erforderlichen Umfang f\u00fcr Test- und Diagnosezwecke w\u00e4hrend der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen und den Auftragnehmer zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">8. Haftung<\/h3>\n<p class=\"p2\">8.1 Eine allf\u00e4llige Haftung \u2013 soweit sie im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich schriftlich \u00fcbernommen wurde \u2013 tritt nur bei krasser grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz von handshake ein; dies gilt nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den. Das Vorliegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat stets der Vertragspartner zu beweisen. Allf\u00e4llige Anspr\u00fcche sind durch den Gesch\u00e4ftspartner innerhalb von zw\u00f6lf Monaten ab Eintritt des Schadensereignisses bei sonstiger Verj\u00e4hrung geltend zu machen.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.2 Weitergehende Anspr\u00fcche gegen handshake und den Hersteller, ihre Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche, etwa solche wegen Verzugs, Unm\u00f6glichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie Anspr\u00fcche auf Ersatz von mittelbaren Sch\u00e4den, Mangelfolgesch\u00e4den, entgangener Gewinn und nicht eingetretener Ersparnis sowie auch gegen handshake wegen von Dritten gegen den Vertragspartner erhobenen Anspr\u00fcche oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krasser grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.3 Eine Haftung von handshake f\u00fcr Inhalte, Datenbest\u00e4nde, wie \u00fcberhaupt jedes Verhalten, das aus oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen etc. gesetzt wird, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.4 Werden vom Auftraggeber Eingriffe oder Einstellungen vorgenommen, die nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmt sind, kann keinerlei Haftung seitens handshake \u00fcbernommen werden. Die Abstimmung mit dem Auftragnehmer bedarf der Schriftform. Der Nachweis \u00fcber sachgem\u00e4\u00dfe Verwendung und Einstellungen obliegt in diesem Fall dem Auftraggeber.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.5 Wird die T\u00e4tigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgef\u00fchrt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Gesch\u00e4ftsbedingungen des Dritten entstehende Gew\u00e4hrleistungs- und Haftungsanspr\u00fcche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.6 Allf\u00e4llige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel \u201eProdukthaftung\u201c iSd PHG gegen handshake richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sph\u00e4re von handshake verursacht und zumindest grob fahrl\u00e4ssig verschuldet worden ist.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.7 Diese Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr den Fall der Wandlung oder einer sonstigen, auch r\u00fcckwirkenden Beseitigung oder Aufhebung des Vertrages.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.8 Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht f\u00fcr die Benutzung in Risikoumgebungen entwickelt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzen, einschlie\u00dflich ohne Einschr\u00e4nkung beim Betrieb von Kernkrafteinrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, Waffensystemen, lebenserhaltenden Maschinen, s\u00e4mtlichen anderen Anwendungen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr f\u00fcr Leib oder Leben oder erhebliche Sachsch\u00e4den nach sich ziehen k\u00f6nnen (\u201c Hochrisikoaktivit\u00e4ten\u201d) oder in Bereichen mit substantiellen Werttransaktionen (B\u00f6rsen, Banken und \u00e4hnlichem). handshake lehnt jede vertragliche oder gesetzliche Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Eignung und Haftung der Software f\u00fcr mit einem hohen Risiko behaftete Aktivit\u00e4ten ab.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">9. Urheber-, Leistungsschutzrechte und Nutzung<\/h3>\n<p class=\"p3\">9.1 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Software, Datenbank, Leistungen, einschlie\u00dflich der zugeh\u00f6rigen Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Software mit Einwilligung des Anbieters ver\u00e4ndert, bearbeitet oder mit anderer Software verbindet.<\/p>\n<p class=\"p3\">9.2 Vorhandene Kennzeichnungen, Urheber-rechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters d\u00fcrfen vom Auftraggeber nicht beseitigt, bzw. ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p class=\"p3\">9.3 Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftrag-geber erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich das Recht die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschlie\u00dflich zu eigenen Zwecken, nur f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden.<\/p>\n<p class=\"p3\">9.4 Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unver\u00e4ndert mit\u00fcbertragen werden.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">10. Datenschutz und Adressen\u00e4nderung<\/h3>\n<p class=\"p2\">10.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erf\u00fcllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterst\u00fctzt gespeichert und verarbeitet werden k\u00f6nnen. Der Auftraggeber ist damit einver-standen, dass handshake bei der unternehmensweiten Bearbeitung der Daten auch einen Datentransfer ins Ausland und\/oder Dritte vornehmen kann.<\/p>\n<p class=\"p2\">10.2 Der Gesch\u00e4ftspartner erteilt seine ausdr\u00fcckliche Einwilligung, durch handshake in das \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Benutzerverzeichnis aufgenommen zu werden.<\/p>\n<p class=\"p2\">10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer \u00c4nderungen seiner Gesch\u00e4ftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft nicht beiderseitig vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erkl\u00e4rungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.<\/p>\n<p class=\"p2\">10.4 handshake ergreift alle technisch zweckm\u00e4\u00dfigen und wirtschaftlich sinnvollen Ma\u00dfnahmen, um die bei handshake gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff zu sch\u00fctzen. handshake ist jedoch nicht daf\u00fcr haftbar, falls jemand sich widerrechtlich Zugang verschafft.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">11. Gerichtsstand und Rechtswahl<\/h3>\n<p class=\"p2\">11.1 Zahlungs- und Erf\u00fcllungsort ist Wien.<\/p>\n<p class=\"p2\">11.2 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unterliegen materiellem \u00f6sterreichischem Recht. Selbiges gilt f\u00fcr jede von handshake abgeschlossene Vereinbarung oder Erkl\u00e4rung, soweit nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich das Gegenteil vereinbart wurde. Ausgenommen von dieser Geltungsvereinbarung sind allf\u00e4llige Verweisungsnormen des \u00f6sterreichischen Rechts auf ausl\u00e4ndisches Recht ebenso wie das UN-Kaufrecht; diese kommen nicht zur Anwendung.<\/p>\n<p class=\"p2\">11.3 \u00d6rtlich zust\u00e4ndig ist das am Unternehmenssitz der handshake sachlich zust\u00e4ndige Gericht.<\/p>\n<h3 class=\"p2\">12. Verschiedenes<\/h3>\n<p class=\"p2\">12.1 Die Zession von Rechten und Anspr\u00fcchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht f\u00fcr Kaufpreis\u2013 bzw. Lizenzgeb\u00fchranspr\u00fcche.<\/p>\n<p class=\"p2\">12.2 Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder der diesen zugrundeliegenden Vertragsvereinbarung gelten f\u00fcr mehrere Gesch\u00e4ftspartner zur ungeteilten Hand, wobei nach Wahl von handshake die Inanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen kann.<\/p>\n<p class=\"p2\">12.3 Zustellungen durch handshake an den Gesch\u00e4ftspartner gelten als zugegangen, sofern sie an die jeweils zuletzt schriftlich bekanntgegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder technisch \u00e4hnliche Vorrichtung gerichtet wurden. Die rechtzeitige Postaufgabe wahrt die Frist.<\/p>\n<p class=\"p2\">12.4 Wird \u00fcber das Verm\u00f6gen des Gesch\u00e4ftspartners ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung eines derartigen oder \u00e4hnlichen Verfahrens mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens abgewiesen, erfolgt bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen eine sofortige Aufl\u00f6sung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, sofern dieses von beiden Seiten noch nicht zur G\u00e4nze erf\u00fcllt ist. S\u00e4mtliche Forderungen von handshake werden unverz\u00fcglich f\u00e4llig. Ein Anspruch des Vertragspartners oder des Masseverwalters auf Erbringung weiterer Leistungen durch handshake erlischt. Selbiges gilt im Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens oder sonstiger \u00e4hnlicher insolvenzrechtlicher Schritte.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ef088e2 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"ef088e2\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der handshake Handelsges.m.b.H. und handshake Consulting GmbH 1. Geltung 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten nur f\u00fcr Vertragsbeziehungen zwischen handshake Handelsges.m.b.H. sowie handshake Consulting GmbH(im weiteren zusammengefasst \u201ehandshake\u201c genannt) und Unternehmen. 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